Quantcast
Channel: Kommentare zu: Vergessen Sie nicht den Hinweis auf die Speicherung des Vertragstextes
Browsing latest articles
Browse All 12 View Live

Von: Andreas Wellmann

Sehr geehrter Herr Rätze, danke für Ihren Bericht. Kann man nicht davon ausgehen, dass jeder Shop sowohl seine AGBs samt Widerrufsrecht frei zugänglich hinterlegt hat? Bei uns im...

View Article



Von: Kentel

Ich habe im Heft nach dem genannten Mustertext gesucht, mit dem man diese Pflicht erfüllen kann. Ich habe aber nicht finden können. Wo ist dieser? freundliche Grüße Troy

View Article

Von: Martin Rätze

Hallo Herr Wellmann, nein, das reicht nicht. So kann es z.B. sein, dass der Shop kurz nach der Bestellung eines Kunden seine AGB oder die Widerrufsbelehrung geändert wird und diese dann auf der Website...

View Article

Von: Peter Kahlhorn

Den Vetragstext bekommt der Kunde mit der Bestellbestätigung per E-Mail. Was soll ich da noch speichern? Für den Fall, dass ein Kunde seine E-Mail-Adresse falsch eingegeben hat, bekomme ich eine Kopie...

View Article

Von: Martin Rätze

Das Gesetz verpflichtet zu einer Information darüber, ober der Vertragstext bei Ihnen als Unternehmer gespeichert wird. Das ist von der Frage zu trennen, ob Sie dem Verbraucher den Vertragstext...

View Article


Von: Jennifer Kiunke

Hallo! Wo genau soll ich den Hinweis einbauen, dass ich den Vertragstext nicht mehr zur Verfügung stelle im Nachhinein? Im Impressum? / Datenschutz? VG

View Article

Von: Martin Rätze

In die AGB.

View Article
Browsing latest articles
Browse All 12 View Live




Latest Images